Die Staatsgrundgesetze. Die Verfassungsgesetze für die Gesammtheit, dann die Landesord-nungen und Landtags-Wahlordnungen für die einzelnen der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder, sammt allen ergänzenden Gesetzen und Verordnungen. Die Gesetze über die Beziehungen zu den Ländern der ungarischen Krone und über das VerHältniss zu Bosnien und der Herzegowina.
Austria
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